Auffrischung der Sachkunde: Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Garten- und Landschaftsbau
Der Nachweis zur Sachkunde einer „Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten“ (EffT) ist nicht unbegrenzt gültig. In diesem Tagesseminar führen wir die gesetzlich vorgeschriebene regelmäßige Unterweisung durch. Der Gesetzgeber schreibt für „Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten“ für den Erhalt der Sachkunde, gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 und BetrSichV §8 regelmäßige Durchführung von Unterweisungen bzw. Auffrischungsschulungen vor. Wir empfehlen für eine EffT alle zwei bis drei Jahre eine Auffrischungsschulung.
Außerdem fordern die DIN VDE 0105-100 sowie der DGUV Vorschrift 1 § 4.1 eine Auffrischung der Kenntnisse und Fertigkeiten. Die EffT Ausbildung erhält somit den rechtssicheren Nachweis zum Erhalt der Sachkunde gegenüber den Auftraggebern und Berufsgenossenschaften.
Ist besonders interessant für
MItarbeiter, die die Qualifikation "Elektrofachkraft für festgestgelegte Tätigkeiten" absolviert haben und diese gemäß Arbeitsschutzgesetz § 12 und BetrSichV §8 aufrischen möchten. Eine Auffrischung wird alle zwei bis drei Jahre empfohlen.
Inhalte
- DIN VDE 0105 – Teil 100
- Gefahren und Wirkungen des elektrischen Stroms
- Fünf Sicherheitsregeln
- Erste Hilfe bei Stromunfällen
- Maßnahmen zur Unfallverhütung/Sicherheitsbelehrung
- Neue Vorschriften und Bestimmungen
- Erfahrungsaustausch sowie Diskussion über Praxisprobleme






