Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Vertragsinhalt und Vertragsschluss

  • Die Akademie Landschaftsbau Weihenstephan GmbH (alw) bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, qualifizierende Kurse (Seminare und Lehrgänge) zu belegen. Für den Kurserfolg kann keine Haftung übernommen werden.
  • Eine Anmeldung gilt als Angebot auf einen Vertragsschluss. Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Vertragspartners (Willenserklärung der alw, z. B. Bestätigung o. ä.) zustande. Sollte eine Anmeldung nicht in Schriftform, sondern elektronisch (z. B. Mail) erklärt werden, zählt als Zugang des Angebotes auf Abschluss eines Vertrages der Zeitpunkt, in dem die alw unter gewöhnlichen Umständen die Anmeldung abrufen kann und der Zugang der Anmeldung zu den üblichen Geschäftszeiten der alw erfolgt. Sobald zwischen den Parteien ein Vertragsverhältnis zustande gekommen ist, ist der Anmeldende als Kursteilnehmer zu qualifizieren.
  • Die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Bei geringer Nachfrage behält sich die alw vor, den jeweiligen Kurs zu verschieben bzw. bis zu sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit die vorab bezahlten Veranstaltungsgebühren auf eine andere oder gleichwertige Veranstaltung der alw anrechnen oder sich zurückzahlen zu lassen.
  • Die alw ist berechtigt, einen Austausch von Referenten vorzunehmen. Auch behält sich die alw einen kurzfristigen, situationsbedingten Wechsel des Kursformats (Präsenz / Online) sowie der Kursdaten und -uhrzeiten vor.
  • Detaillierte Angaben zum Lehrgangsablauf werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.

§ 2 Kosten der Aus- und Weiterbildung

  • Der Anmeldende ist auch bei Kostenübernahme durch einen Dritten als Kostenschuldner anzusehen.
  • Mitgliederpreise gelten für:
    • Landesverbände des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
    • Bund Deutscher Landschaftsarchitekten (BDLA)
    • Garten- und Landschaftsbau-Verband Österreich
    • Bayerischer Bauernverband KdöR
    • Ausnahme: beim Lehrgang "Qualifizierter Schwimmteichbauer" gelten die Mitgliedspreise nur für Mitglieder der Deutschen Gesellschaft für naturnahe Badegewässer (DGfnB)

Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.

  • Sofern die Leistung der alw aufgrund eines schuldhaften Unterlassens durch den Teilnehmer nicht erbracht werden kann (z. B. ärztliche Untersuchung des Teilnehmers für Motorsägenkurs liegt vor Kursbeginn nicht vor) ist die alw berechtigt, dem Anmeldenden die volle Kursgebühr in Rechnung zu stellen.

§ 3 Kündigung

  • Eine Kündigung oder eine Ummeldung hat grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Eine schriftliche Bestätigung / Einwilligung durch die alw wird empfohlen.
  • Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Seminarbeginn hat folgende Kostenstaffelung (Stornogebühren) zur Folge:
    • Eine Kündigung bis 30 Tage vor Seminarbeginn ist ohne Entrichtung einer Stornogebühr (kostenfrei) durch einseitige Erklärung möglich,
    • 29 bis 15 Tage vor Seminarbeginn fallen 25 % des Seminarpreises an,
    • 14 bis 8 Tage vor Seminarbeginn fallen 50 % des Seminarpreises an,
    • bis 7 Tage vor Seminarbeginn fallen 100 % des Seminarpreises an.
  • Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Lehrgangsbeginn (auch einzelner Module) hat folgende Kostenstaffelung (Stornogebühren) zur Folge:
    • Eine Kündigung bis 61 Tage vor Lehrgangsbeginn ist ohne Entrichtung einer Stornogebühr (kostenfrei) durch einseitige Erklärung möglich,
    • 60 bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 25 % des Lehrgangspreises an,
    • 29 bis 8 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 50 % des Lehrgangspreises an,
    • bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 100 % des Lehrgangspreises an.
  • Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Teilnehmer nach Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn (auch einzelner Module), hat der Teilnehmer der alw sämtliche Kosten und Gebühren zu erstatten, die dem Informationsblatt „Seminarbroschüre“ oder dem ausgewiesenen Angebot auf der alw-Webseite zu entnehmen sind.
  • Die alw empfiehlt dem Anmeldenden den Abschluss einer Seminar-Versicherung (z. B. Europäische Reiseversicherung AG (ERV)). Weitere Informationen zu einer Seminar-Versicherung bei der ERV sind auf der alw-Webseite ersichtlich.
  • Dem Kursteilnehmer bleibt es überlassen, einen geringeren Schaden der alw nachzuweisen.
  • Die Stornogebühren entfallen, wenn ein Vertragsverhältnis mit einem anderen Bewerber zustande kommt und dieser sodann den angebotenen Kurs besucht. Die Stornogebühren entfallen nur für den Fall, dass das neue Vertragsverhältnis (Ersatzteilnehmer) nur aufgrund der ursprünglichen Kündigung zustande kam.
  • Die alw ist berechtigt, bei Nichteinhaltung etwaiger Mitwirkungspflichten, sowie unentschuldigten Fehlzeiten des Teilnehmers das Vertragsverhältnis zu kündigen. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Nachholen bzw. Wiederholen der versäumten Stunden. Der Teilnehmer hat bei Fehlzeiten auch keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung.
  • Die alw behält sich vor, bis sechs Werktage vor dem geplanten Veranstaltungsbeginn das Vertragsverhältnis mit dem Kursteilnehmer zu kündigen, wenn der gebuchte Kurs nicht genügend Anmeldungen aufweist (siehe § 1 Punkt 3). Sollten zum Zeitpunkt der Kündigung seitens der alw bereits Zahlungen von dem Kursteilnehmer geleistet worden sein, werden die bereits geleisteten Gebühren ohne Abzug erstattet.
  • Sollte von staatlicher Seite pandemiebedingt die Durchführung von Veranstaltungen der alw untersagt werden, so behält sich diese vor, Absagen entsprechend der öffentlichen Verfügungen vorzunehmen. Kursgebühren entfallen bzw. werden erstattet, weitere geleistete Zahlungen wie Übernachtungs- oder Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
  • Die Kündigung durch die alw kann auch dann erfolgen, wenn ein Kursteilnehmer vertragliche Pflichten verletzt (z. B. bei Fälligkeit die Lehrgangs- oder Seminarkosten nicht vollständig zahlt).
  • Im Falle einer Kündigung seitens der alw stehen dem Kursteilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn der alw Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.

§ 4 Rechtskräftige Förderungen

  • Wenn ein Teilnehmer eine rechtskräftige Förderung erhält, muss diese vorab mit der Anmeldung bekannt gegeben werden. Eine nachträgliche Angabe ist nicht möglich. Sollte die Förderung nicht in Rechtskraft erwachsen, so trägt der Kursteilnehmer sämtliche entstehenden Kosten (Veranstaltungskosten, Stornokosten).

§ 5 Hausordnung und Haftungsfragen

  • Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss von einer Veranstaltung führen.
  • Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen.
  • Für Gegenstände, die sich im Besitz des Kursteilnehmers befinden oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit übernimmt die alw keine Haftung. Dies gilt nicht, sofern der alw Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.

§ 6 Urheberrecht

  • Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucke der Kursunterlagen oder Teilen davon verbleiben bei der alw. Eine audio- und/oder visuelle Aufzeichnung auch eines Teils einer Veranstaltung ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der alw nicht gestattet.
  • Teilnehmer an Kursen mit IT-Bestandteilen haben für die Dauer des Kurses ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.

§ 7 Datenschutz

  • Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Kursabwicklung durch die alw in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten jederzeit telefonisch (+49 (0) 81 61 / 48 78 16), schriftlich (Akademie Landschaftsbau Weihenstephan GmbH, Wippenhauser Straße 65, D-85354 Freising) oder per E-Mail (info@akademie-landschaftsbau.de) widersprechen!
  • Es ist geplant, dass Eingänge, Foyer und Flure künftig videoüberwacht werden. • Persönliche Daten und Referentenskripte dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Personen oder Institutionen außerhalb der alw weitergegeben werden.

§ 8 Bildrechte von Foto- und Filmaufnahmen seitens der alw

  • Die alw behält sich vor, vor, während und nach Lehrveranstaltungen von den Teilnehmern Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen der alw der Darstellung der Lehrveranstaltungen in verschiedenen Medien (wie z.B. auf der Unternehmens-Website, Fachmagazinen, Social Media).
  • Der Teilnehmer erteilt der alw mit der Anmeldung die Einwilligung, dass von seiner Person Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt die Einwilligung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Von den dargestellten Personen können keine Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.

§ 9 Preise

  • Die Kosten für das Mittagessen, Pausenverpflegung und Tagungsgetränke sind, wenn angegeben, in unseren Seminar- und Lehrgangspreisen enthalten. Es wird dafür ein Preis von 32,00 € (inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer) zugrunde gelegt. Die Buchung von Übernachtung und Verpflegung ist verbindlich und kostenpflichtig, es kann im Falle einer Nicht-Inanspruchnahme keine Erstattung erfolgen.

§ 10 Fälligkeit der Zahlung

  • Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Veranstaltungsgebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Eine andere Zahlungsmodalität kann mit der alw schriftlich vereinbart werden. Auf den Abschluss einer besonderen Regelung besteht kein Rechtsanspruch.

§ 11 Salvatorische Klausel

  • Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
  • An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
  • Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen.

§ 12 Gerichtsstandvereinbarung

  • Die Parteien vereinbaren für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Erfüllungsort und Gerichtsstand Freising, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas anderes bestimmt ist.
  • Hat der Anmeldende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der alw. Der Gerichtsstand ist Freising.
  • Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der alw. Der Gerichtsstand ist Freising.

§ 13 Schlussbestimmungen

  • Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  • Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
  • Vorstehende Vertragsbedingungen heben frühere Vereinbarungen auf.