Die Akademie Landschaftsbau Weihenstephan GmbH (alw) bietet den Teilnehmern die Möglichkeit, qualifizierende Kurse (Seminare und Lehrgänge) zu belegen. Für den Kurserfolg kann keine Haftung übernommen werden.
Eine Anmeldung gilt als Angebot auf einen Vertragsschluss. Das Vertragsverhältnis kommt erst durch die Buchungsbestätigung zustande. Bei Online-Veranstaltungen muss je teilnehmender Person eine Anmeldung erfolgen.
Die Teilnehmerzahl einer Veranstaltung ist begrenzt. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Bei geringer Nachfrage behält sich die alw vor, die jeweilige Veranstaltung zu verschieben bzw. bis zu sechs Werktage vor Veranstaltungsbeginn abzusagen. Der Teilnehmer ist dann berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Der Teilnehmer hat die Möglichkeit die vorab bezahlten Veranstaltungsgebühren auf eine andere oder gleichwertige Veranstaltung der alw anrechnen oder sich zurückzahlen zu lassen.
Die alw ist berechtigt, einen Austausch von Referenten vorzunehmen. Auch behält sich die alw einen kurzfristigen, situationsbedingten Wechsel des Kursformats (Präsenz / Online) sowie der Kursdaten und -uhrzeiten vor.
Detaillierte Angaben zum Lehrgangsablauf werden in der Anmeldebestätigung mitgeteilt.
§ 2 Kosten der Aus- und Weiterbildung
Der Anmeldende ist auch bei Kostenübernahme durch einen Dritten als Kostenschuldner anzusehen.
Mitgliederpreise gelten für:
Landesverbände des Bundesverbandes Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau e.V.
Bund Deutscher Landschaftsarchitekten
Garten- und Landschaftsbau-Verband Österreich
Bayerischer Bauernverband KdöR
Quality Gardens Österreich Ausnahmen sind entsprechend gekennzeichnet.
Sofern die Leistung der alw aufgrund eines schuldhaften Unterlassens durch den Teilnehmer nicht erbracht werden kann (z. B. ärztliche Untersuchung des Teilnehmers für Motorsägenkurs liegt vor Kursbeginn nicht vor) ist die alw berechtigt, dem Anmeldenden die volle Kursgebühr in Rechnung zu stellen.
§ 3 Kündigung
Eine Kündigung oder eine Ummeldung hat schriftlich zu erfolgen.
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Seminarbeginn hat folgende Kostenstaffelung (Stornogebühren) zur Folge:
Eine Kündigung bis 30 Tage vor Seminarbeginn ist ohne Entrichtung einer Stornogebühr (kostenfrei) durch einseitige Erklärung möglich,
29 bis 15 Tage vor Seminarbeginn fallen 25 % des Seminarpreises an,
14 bis 8 Tage vor Seminarbeginn fallen 50 % des Seminarpreises an,
bis 7 Tage vor Seminarbeginn fallen 100 % des Seminarpreises an.
Eine Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Anmeldenden vor Lehrgangsbeginn (auch einzelner Module) hat folgende Kostenstaffelung (Stornogebühren) zur Folge:
Eine Kündigung bis 61 Tage vor Lehrgangsbeginn ist ohne Entrichtung einer Stornogebühr (kostenfrei) durch einseitige Erklärung möglich,
60 bis 30 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 25 % des Lehrgangspreises an,
29 bis 8 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 50 % des Lehrgangspreises an,
bis 7 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 100 % des Lehrgangspreises an.
Wird ein Gesamtlehrgang komplett gebucht, gilt als Lehrgangsbeginn der erste Tag des ersten Moduls. Wurde lediglich ein einzelnes Modul gebucht, ist unter Lehrgangsbeginn der erste Tag des entsprechenden Moduls zu verstehen. 90
Bei einer Kündigung des Vertragsverhältnisses durch den Teilnehmer nach Seminar- bzw. Lehrgangsbeginn (auch einzelner Module), hat der Teilnehmer sämtliche Kosten und Gebühren zu erstatten, die in §3, Absatz 2 und 3 aufgeführt sind.
Dem Kursteilnehmer bleibt es überlassen, einen geringeren Schaden der alw nachzuweisen.
Die alw ist berechtigt, bei Nichteinhaltung etwaiger Mitwirkungspflichten, sowie unentschuldigten Fehlzeiten des Teilnehmers das Vertragsverhältnis zu kündigen. Minderjährige benötigen für Fehlzeiten eine Entschuldigung der/des Erziehungsberechtigten. Der Teilnehmer hat keinen Anspruch auf Nachholen bzw. Wiederholen der versäumten Stunden. Der Teilnehmer hat bei Fehlzeiten auch keinen Anspruch auf irgendeine Form der Entschädigung.
Sollte von staatlicher Seite pandemiebedingt die Durchführung von Veranstaltungen der alw untersagt werden, so behält sich diese vor, Absagen entsprechend der öffentlichen Verfügungen vorzunehmen. Kursgebühren entfallen bzw. werden erstattet, weitere geleistete Zahlungen wie Übernachtungs- oder Fahrtkosten können nicht geltend gemacht werden.
Die Kündigung durch die alw kann auch dann erfolgen, wenn ein Teilnehmer vertragliche Pflichten verletzt (z. B. bei Fälligkeit die Lehrgangs- oder Seminarkosten nicht vollständig zahlt).
Im Falle einer Kündigung seitens der alw stehen dem Teilnehmer keinerlei Schadensersatzansprüche zu. Dies gilt nicht bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, wenn der alw Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann.
§ 4 Rechtskräftige Förderungen
Wenn ein Teilnehmer eine rechtskräftige Förderung erhält, muss diese vorab mit der Anmeldung bekannt gegeben werden. Eine nachträgliche Angabe ist nicht möglich. Sollte die Förderung nicht in Rechtskraft erwachsen, so trägt der Kursteilnehmer sämtliche entstehenden Kosten (Veranstaltungskosten, Stornokosten).
§ 5 Hausordnung und Haftungsfragen
Verstöße können ohne Kostenerstattung zum Ausschluss von einer Veranstaltung führen.
Ordnung, Sauberkeit und Höflichkeit werden als selbstverständlich angesehen.
Für Gegenstände, die sich im Besitz des Teilnehmers befinden oder bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit übernimmt die alw keine Haftung. Dies gilt nicht, sofern der alw Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können.
§ 6 Urheberrecht
Alle Rechte, auch Übersetzungen, Vervielfältigungen und Nachdrucke der Referentenskripte oder Teilen davon verbleiben bei der alw. Eine audio- und/oder visuelle Aufzeichnung auch eines Teils einer Veranstaltung ist ohne ausdrückliche, schriftliche Einwilligung der alw nicht gestattet.
Teilnehmer an Veranstaltungen mit IT-Bestandteilen haben für die Dauer der Veranstaltung ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der zur Verfügung stehenden Hard- und Software. Weder ganz noch teilweise darf der Teilnehmer die Software kopieren oder in sonstiger Weise Dritten zugänglich machen.
Für Teilnehmende sind Bild- und Videoaufnahmen untersagt. Bei Zuwiderhandlung kann der Teilnehmende von der gebuchten Veranstaltung ausgeschlossen werden.
§ 7 Datenschutz
Die Teilnehmer sind einverstanden, dass personenbezogene Daten für Zwecke der Abwicklung durch die alw in der EDV erfasst und verarbeitet werden. Der Teilnehmer kann der Nutzung seiner Daten jederzeit telefonisch (+49 (0) 81 61 / 48 78 16), schriftlich (Akademie Landschaftsbau Weihenstephan GmbH, Wippenhauser Straße 65, D-85354 Freising) oder per E-Mail (info@akademie-landschaftsbau.de) widersprechen.
Persönliche Daten und Referentenskripte dürfen ohne schriftliches Einverständnis nicht an Personen oder Institutionen außerhalb der alw weitergegeben werden.
§ 8 Bildrechte von Foto- und Filmaufnahmen seitens der alw
Die alw behält sich vor, vor, während und nach Lehrveranstaltungen von den Teilnehmern Foto- und Filmaufnahmen anzufertigen. Diese Aufnahmen dienen der alw der Darstellung der Lehrveranstaltungen in verschiedenen Medien (wie z.B. auf der Unternehmens-Website, Fachmagazinen, Social Media).
Der Teilnehmer erteilt der alw mit der Anmeldung die Einwilligung, dass von seiner Person Aufnahmen angefertigt werden dürfen. Soweit die Einwilligung nicht widerrufen wird, gilt die Einwilligung räumlich, inhaltlich und zeitlich unbegrenzt. Von den dargestellten Personen können keine Honoraransprüche oder Ansprüche auf Namensnennung bei der Veröffentlichung erhoben werden.
§ 9 Fälligkeit der Zahlung
Soweit im Vertrag nicht ausdrücklich anders geregelt, wird die Veranstaltungsgebühr nach Erhalt der jeweiligen Rechnung sofort ohne Abzug zur Zahlung fällig.
Eine andere Zahlungsmodalität kann mit der alw schriftlich vereinbart werden. Auf den Abschluss einer besonderen Regelung besteht kein Rechtsanspruch.
§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Bestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt.
An die Stelle von unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahekommt.
Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen.
§ 11 Gerichtsstandvereinbarung
Die Parteien vereinbaren für Streitigkeiten aus diesem Vertrag als Erfüllungsort und Gerichtsstand Freising, soweit nicht gesetzlich zwingend etwas Anderes bestimmt ist.
Hat der Anmeldende keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, dann ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der alw. Der Gerichtsstand ist Freising.
Sind die Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen, ist der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der allgemeine Gerichtsstand der alw. Der Gerichtsstand ist Freising.
§ 12 Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen oder schriftlich bestätigt werden. Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
Vorstehende Vertragsbedingungen heben frühere Vereinbarungen auf.