Auffrischung der Sachkunde: Spielplatzkontrolle
Zertifikatsverlängerung um 3 Jahre
Der durch die Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ erreichte Standard soll dauerhaft erhalten bleiben. Der Referent informiert über aktuelle Neuerungen zu Normen und Regelwerken. Bei Bedarf können Sie gerne eigene Fallbeispiele mit Bildmaterial für die Diskussion und den Erfahrungsaustausch im Plenum mitbringen. Das Seminar dient als Fortbildungsnachweis zum Erhalt der Sachkunde.
Ist besonders interessant für
Qualifizierte Spielplatzprüfer
Zulassungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Teilnahme an der Auffrischung der Sachkunde „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161 (Nachweis durch die Vorlage des Zertifikats). Die Ausbildung darf max. 36 Monate zurückliegen.
Inhalte
- Prüfung
- Neurungen aus der DIN 18 034, DIN EN 1176 und den AK 2.5 Beschlüssen
- Regelwerke der Unfallversicherungsträger zu Kitas und Schulen
- Erfahrungsaustausch: z. B. künstliche Kletteranlagen, standortgebundene Fitnessgeräte
- Inhalte und Aufbau eines Prüfberichts
- Praktischer Umgang mit Prüfkörpern
- Besprechnung von Problemfällen aus der Praxis der Teilnehmenden
Wichtige Informationen zur Veranstaltung
- Ab 01. Juli 2026 muss nach der neuen Fassung der DIN 79161:2025-12 für die Rezertifizierung eine Prüfung erfolgreich abgelegt werden. Nach bestandener Prüfung verlängert sich das Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer“ durch die Zertifizierungsstelle der FLL um 3 Jahre. Bitte bringen Sie Ihre Unterlagen (eigene Mitschrift, gedruckte Teilnehmerunterlagen, Handbuch und DIN-Taschenbuch) zu den Auffrischungen mit. Die Nutzung elektronischer Hilfsmittel ist nicht gestattet.
- Liegt die Ausbildung länger zurück, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Eine Auffrischung nach 36 Monaten ist dennoch gegenwärtig noch möglich. Die Zertifikatverlängerung erfolgt in diesem Fall rückwirkend. Bei erheblicher Fristüberschreitung mehr als 5 Jahre ist eine erneute Ausbildung zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer" nach DIN 79161 zu absolvieren.






