Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften verpflichten alle Unternehmen, ihre Mitarbeiter über die bei ihren Arbeiten auftretenden Gefahren sowie über die Möglichkeiten des Arbeits- und Gesundheitsschutzes mindestens einmal jährlich zu unterweisen. Dies gilt auch für alle Arbeitnehmer, die mit Motorsägen arbeiten. Die Unterweisungen im Rahmen dieses Seminars dienen als Nachweis der gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisungspflicht.
Grünflächenpfleger / Facharbeiter / Landschaftsgärtner / Quereinsteiger