Spielplatzkontrolle: Auffrischung der Sachkunde
Zertifikatsverlängerung "Qualifizierter Spielplatzprüfer" um 3 Jahre
Der durch die Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ erreichte Standard soll dauerhaft erhalten bleiben. Deshalb ist jeder Teilnehmende, der bereits eine Ausbildung zum „Qualifizierten Spielplatzprüfer“ nach DIN 79161 erfolgreich absolviert und ein Zertifikat erworben hat, zur Zertifikatverlängerung verpflichtet. Der Referent informiert über aktuelle Neuerungen zu Normen und Regelwerken. Sie können gerne eigene Fallbeispiele mit Bildmaterial für die Diskussion mitbringen.
Das Seminar dient als Fortbildungsnachweis zum Erhalt der Sachkunde.
Ist besonders interessant für
Qualifizierte Spielplatzprüfer
Zulassungsvoraussetzungen
- Erfolgreiche Teilnahme am Zertifiktatslehrgang „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161“ (Nachweis durch die Vorlage des Zertifikats).
- Die Ausbildung darf max. 39 Monate zurückliegen
Inhalte
- Neurungen aus der DIN 18 034, DIN EN 1176 und den AK 2.5 Beschlüssen
- Regelwerke der Unfallversicherungsträger zu Kitas und Schulen
- Erfahrungsaustausch: z. B. künstliche Kletteranlagen, standortgebundene Fitnessgeräte
- Inhalte und Aufbau eines Prüfberichts
- Praktischer Umgang mit Prüfkörpern
- Besprechnung von Problemfällen der Teilnehmenden
Wichtige Information zur Veranstaltung
- Liegt die Ausbildung länger zurück, verliert das Zertifikat seine Gültigkeit. Eine Auffrischung nach 39 Monaten ist dennoch gegenwärtig noch möglich. Die Zertifikatverlängerung erfolgt in diesem Fall rückwirkend. Bei erheblicher Fristüberschreitung ist eine erneute Ausbildung zum "Qualifizierten Spielplatzprüfer" nach DIN SPEC 79161 zu absolvieren. Bitte bringen Sie zum Seminar Ihr Zertifikat „Qualifizierter Spielplatzprüfer nach DIN SPEC 79161“ mit. OHNE vorliegendes Zertifikat ist KEINE Verlängerung möglich!