Der durch die Ausbildung zum Qualifizierten Spielplatzprüfer erreichte Standard soll dauerhaft erhalten werden. Deshalb ist jeder Teilnehmende, der bereits eine Ausbildung zum Qualifizierten Spielplatzprüfer nach DIN 79161 erfolgreich absolviert und ein Zertifikat erworben hat, zur Zertifikatverlängerung verpflichtet. Der Referent informiert über aktuelle Neuerungen in den Normen und Regelwerken. Bei Bedarf können Sie gerne eigenes Bildmaterial für die Diskussion und den Erfahrungsaustausch im Plenum mitbringen. Das Seminar dient als Fortbildungsnachweis zum Erhalt der Sachkunde.
Qualifizierte Spielplatzprüfer