Die Akademie Landschaftsbau Weihenstephan GmbH ist nach SGB III und AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) durch die HZA (Hanseatische Zertifizierungsagentur GmbH) zertifiziert.
Wir haben auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammengetragen. Da es im Bereich der Förderprogramme immer wieder länderintern ausgerichtete Neuheiten gibt, lohnt es sich für jeden Interessenten sich im Internet auf verschiedenen Seiten, z. B. der jeweiligen Ministerien oder auch den Arbeitsagenturen, zu informieren.
Wer wird gefördert?
Arbeitnehmer und Selbständige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 20.000,00 € (bei gemeinsam Veranlagten: 40.000,00 €).
Zu beachten ist: Bei Zahlungen durch den Arbeitgeber verfällt der Prämiengutschein.
Nicht förderberechtigt: Arbeitslose oder Personen, die Anspruch auf andere Finanzierungshilfen haben
Was wird gefördert?
Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung alle 2 Jahre
Die Weiterbildung muss dem beruflichen Weg dienlich sein
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, die vermögenswirksame Leistungen ansparen und das Geld für eine Weiterbildung nutzen möchten
Was wird gefördert?
Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung alle 2 Jahre
Die Weiterbildung muss dem beruflichen Weg dienlich sein
Wer wird gefördert?
Angehende Handwerks- und Industriemeister
Fachkräfte, die zum Beispiel eine Fortbildung zum Fachkaufmann absolvieren
Was wird gefördert?
Aufstiegsfortbildungen mit mind. 400 Unterrichtseinheiten (Voll- oder Teilzeit)
Berufsqualifikation darf dem angestrebten Fortbildungsabschluss nicht gleichwertig sein
Wer wird gefördert?
Personen unter 25 Jahren mit besonderen Leistungen in Ausbildung und Beruf
Altersgrenze kann sich durch Zeiten wie Zivildienst oder Mutterschutz um bis zu 3 Jahre verschieben
Was wird gefördert?
Anspruchsvolle Weiterbildungen in unterschiedlichen Bereichen
Wer wird gefördert?
Beschäftigte, die keinen Berufsabschluss haben oder seit mind. 3 Jahren nicht mehr im erlernten Beruf arbeiten
Arbeitnehmer in Betrieben mit weniger als 250 Mitarbeitern
Was wird gefördert?
Kurs, der außerhalb des Betriebes bei einem zugelassenen Bildungsanbieter stattfindet
Wer wird gefördert?
Geringqualifizierte Leistungsempfänger
Berufsrückkehrer und Wiedereinsteiger
Was wird gefördert?
Umschulungen (Maßnahmen mit Abschluss in anerkannten Ausbildungsberufen)
Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Externenprüfung (nach § 45 II BBIG bzw. § 36 HwO)
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)
Was wird gefördert?
Kurse, die der Vermittlung aktueller beruflicher Standards oder dem Erwerb von Qualifikationen und anderer nachgefragter Profile in branchen- und betriebsnahen Bereichen dienen
Folgende Förderprogramme einzelner Bundesländer stehen zur Verfügung. Die finanziellen Mittel fließen aus dem Europäischen Sozialfond. Die Zuschüsse werden länderspezifisch gewährt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung der Lehrgangsgebühren in unterschiedlicher Höhe.
www.esf-bw.de: Der ESF in Ba-Wü / Förderbereich Wirtschaft / Programme des Wirtschaftsministeriums / Förderprogramm Fachkurse (ESF, 2007-2013)
www.stmas.bayern.de: Arbeit, berufliche Bildung und ESF / Europäischer Sozialfonds 2007 bis 2013
www.berlin.de: Politik & Verwaltung / Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Frauen / Europa / Strukturfonds / Förderperiode 2007-2013 / ESF in Berlin
www.europa-mv.de: Europäische Fonds / EFS
www.mw.niedersachsen.de: Niedersachsen und Europa / Europäische Wirtschafts- und Arbeitsmarktförderung / EU-Strukturfondsprogramme 2007-2013
www.mags.nrw.de: Arbeit / Weiterbildung / Bildungsscheck
www.masgff.rlp.de: Arbeit / Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik / ESF / Europäische Beschäftigungspolitik / Der Europäische Sozialfonds (ESF)
www.saarland.de: Themenportale / Arbeitsmarktförderung / Europäischer Sozialfonds
www.sab.sachsen.de: Programme / Arbeit und Bildung: Förderung durch den Europäischen Sozialfonds / Förderung betrieblicher Weiterbildung (Einzelbetriebliches Förderverfahren)
www.sachsen-anhalt.de: Politik + Verwaltung / Wir in Europa / EU-Fonds in Sachsen-Anhalt / Förderschwerpunkte ESF
www.ib-sh.de: Zuschüsse / Zukunftsprogramm Arbeit / A1
www.thueringen.de: Wirtschaftsministerium / Strukturfonds / ESF / Operationelles Programm
Inhaltlich müssen die Weiterbildungsvorhaben den aktuellen technischen, fachlichen und methodischen Anforderungen entsprechen und neue Berufsbilder und marktrelevante Zertifikate berücksichtigen.
Wer wird gefördert?
Erwerbstätige insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU).
Was wird gefördert
Weiterbildungen, die aktuelle berufliche Standards vermitteln.
Weiterbildungen, die ihren Schwerpunkt auf den Erwerb von Qualifikationen und anderer nachgefragter Profile in branchen- und betriebsnahen Bereichen legen.
Da es im Bereich der Förderprogramme immer wieder sehr länderintern ausgerichtete Neuheiten gibt, lohnt es sich für jeden Teilnehmer, sich im Internet auf verschiedenen Seiten, z. B. der jeweiligen Ministerien oder auch der Arbeitsagenturen, zu informieren.
Sollten Sie weitere Fragen zu den hier aufgeführten oder weiteren Fördermöglichkeiten haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihre zuständige Arbeitsagentur oder an die Handwerkskammer. Für die Bearbeitung sämtlicher Förderungen erheben wir eine Verwaltungspauschale von 20,00 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.